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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
#6
(03-12-2020, 11:21)Zahlesel_RUS schrieb: Ich wollte nur sicherstellen ob es so ein Fall schon gab
Zahlesel zahlt zu wenig und es wird oben drauf gepfändet, dann stellt man die Überflüssige Selbstzahlung doch ab.
Okay, der Plan ist vom Urlaubsgeldeingang auf 50EUR zu reduzieren.
Für Weihnachtsgeld kann ich mir 20 Urlaubstage kaufen, es geht leider nur ein mal im Jahr Smile

Solche Fälle gibt es doch zuhauf, Überpfändung sogar zum Beispiel, wie bei einem Foristen hier.
Bei Facebook berichten ganz viele von solchen Geschichten. Die meisten sind davon schon so fertig,
daß sie den Instanzenweg gar nicht mehr erst beschreiten oder schaffen. Deshalb kommt es in der
öffentlichen Wahrnehmung kaum vor und wird von der Justiz ebenso kaum notiert.
Die pfänden doch auch ins Arbeitslosengeld, oder hoffen auf den dicken Pott im Sparbuch oder
Mobiliar aus edlem Tropenholz. Erstmal Titel holen und wenn der Schuldner in 30 Jahren mal zu Geld kommt,
Zack, weg isses. Den Titel zu erringen, kostet die Behörde ja nix. Zahlt doch alles der Steuerzahler.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - von Sixteen Tons - 03-12-2020, 13:24

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