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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
#8
es scheint eine passende Antwort auf meine Frage zu sein

Zitat:Grundsätzlich kann die Gegenseite jederzeit die weitere Zwangsvollstreckung einschließlich Gehaltspfändung aus dem Titel betreiben, solange Sie die Ratenzahlungsvereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten. Es kommt dabei maßgeblich auf den Inhalt der Vereinbarung an. Haben Sie mit dem Gläubiger darin vereinbart, dass bei regelmäßiger Ratenzahlung von diesem aus auf weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird, kann dieser grundsätzlich nicht noch zusätzlich eine Gehaltspfändung durchführen. In diesem Fall könnten Sie durch Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage die Lohnpfändung abwenden. Fehlt allerdings eine solche Abrede, ist der Gläubiger nicht daran gehindert, dennoch alle weiteren Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung auszuschöpfen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnpfa...05194.html

Es gibt bei mir ja keine richtige Vereinbarung, sondern ich sollte mindestens 100EUR überweisen.
Die Tante vom JA wollte im neuen Schreiben erste Rate im November und dann Dauerauftrag für ab Anfang Dezember.
Dies habe ich ignoriert, da gerichtlich ging es nur um monatlichen Betrag ging.
Mal schauen wie UVK auf keine Zahlung am Anfang des Monats reagieren wird.

Wer kennt Software /Arbeitsablauf von UVK Mafia? Bekommen sie monatlich eine Liste mit den Namen der hat nicht bezahl, der zu wenig usw.?
Ich denke Corona schafft sehr viel wenig Zahlungen und so viel mehr Arbeit für Milf Mafia Vereine.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - von Zahlesel_RUS - 03-12-2020, 19:39

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