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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
#9
Nach der Nacht der Überlegung habe ich mich entschlossen erstmal zu bezahlen und die Stunden zu erhöhen, damit ich Verlust von 200eur nicht merke.
Dann Käpmfe ich weiter um die Beträge, die von mir verlangt werden.
Das einzige Problem, wen ich an gericht brief schreibe Sozial oder Verwaltung, es wird alles an Familiengericht geroutet und dann kommt wieder Anwaltszwang, obwohl ich erstmal den Titel gar nicht abändern will ich will nur dass
1. UVK die zahlungen ab dem 1.3.2017 (Erweitertes betreueungmodel > 33%) zu unrecht an die Ex bezahlt hat
2. JC hat keinerlei Anspüche ab dem anfag des Wechselmodells (15.10.2018) und das JC die 3 Monats Zahlungen für Miete und weiteren Rechnungen für die Altwohnung als Unterhalt anrechnent und nicht als Einkommen der Ex.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - von Zahlesel_RUS - 04-12-2020, 09:44

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