Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit
#2
Zunächst mal ist der Zeitpunkt zur Auskunftserteilung der Stichtag. Kann die Gegenseite diesen Zeitpunkt nachweisen? Wenn nicht, stelle ihn in Abrede.
Und richtig, Verwirkung greift auch hier, besonders bei Unterhalt. Wenn der nicht weiter verfolgt wird, kann der Pflichtige davon ausgehen, dass die Gegenseite keine Interesse mehr daran hat. Wenn man also was hätte holen können, es aber trotzdem nicht tat.

Der BGH-Beschluss, den du suchst ist vermutlich der vom 16. Juni 1999,­ Az. XII ZA 3/99. Es gibt noch viele weitere Beschlüsse, auch eingrenzende, z.B. BGH vom 31. Januar 2018 Az. XII ZB 133/17. Ein vielfältiges Gebiet...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunft über Einkommen in der Vergangenheit - von p__ - 08-12-2020, 00:23

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auskunft über Abholungszeit im KiG Terenzi1971 23 16.086 19-01-2025, 18:45
Letzter Beitrag: expat
  Es wird Ernst - man begehrt Auskunft über meine Kohle Blattfalz 38 8.417 29-09-2024, 20:21
Letzter Beitrag: GermanyIsAShithole
  Trotz Sorgerecht keine Auskunft der Krankenkasse über Tochter Seppo 19 21.986 08-02-2023, 20:43
Letzter Beitrag: bubi
  Jugenamt will auskunft über vermögen Thomaskrueger 22 16.988 22-02-2021, 19:02
Letzter Beitrag: Ipanema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste