08-12-2020, 22:47
Bei gemeinsamem Sorgerecht bis zu wenigstens antragsberechtigt, wenn du gegen den Kindwegzug vorgehen willst. Du kannst es probieren. Ohne Sorgerecht nicht einmal das.
Auf jeden Fall muss die gemeinsame Sorge vorgeschaltet werden. Das richtet sich nach § 1626a BGB und dauert eben seine Zeit, wie lange hängt von deinem Gericht ab. Die Mutter ist dann natürlich vorgewarnt und kann unangefochten wegziehen, während du noch auf den Termin wartest. Dir bleiben da aber keine andere Möglichkeiten.
Auf jeden Fall muss die gemeinsame Sorge vorgeschaltet werden. Das richtet sich nach § 1626a BGB und dauert eben seine Zeit, wie lange hängt von deinem Gericht ab. Die Mutter ist dann natürlich vorgewarnt und kann unangefochten wegziehen, während du noch auf den Termin wartest. Dir bleiben da aber keine andere Möglichkeiten.