10-12-2020, 17:46
Nicht mein Fachgebiet, aber Schreiben vom Anwalt mit Androhung auf Schadensersatz (in horrender Höhe) und Unterlassungserklärung könnte reichen.
In Deutschland gibt es den Paragraphen, der einen "Eingriff in ein stehendes Gewerbe" bedroht, ich glaub im BGB. Hab ihn jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. Also falls der liebe Schwager (oder was auch immer er ist) meint, dich in deiner Selbstständigkeit beschädigen zu müssen, dann muss er sich das leisten können.
In Deutschland gibt es den Paragraphen, der einen "Eingriff in ein stehendes Gewerbe" bedroht, ich glaub im BGB. Hab ihn jetzt auf die Schnelle nicht gefunden. Also falls der liebe Schwager (oder was auch immer er ist) meint, dich in deiner Selbstständigkeit beschädigen zu müssen, dann muss er sich das leisten können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1