10-12-2020, 18:10
Wenn du es mit dem Strafrecht probierst, kommt dafür z.B. § 186 StGB in Frage und die Paragrafen drumrum. Dafür sind die Hürden aber sehr hoch und die Strafen gering. Der einfachste Weg ist Zivilrecht und Unterlassung.
Schadenersatz wäre natürlich erzieherisch wertvoller. Hauptproblem bei solchen Aktionen ist aber der Nachweis. Du musst nachweisen können, was dieser Typ erzählt und du musst nachweisen können, welchen bezifferbaren Schaden das bei dir verursacht.
Schadenersatz wäre natürlich erzieherisch wertvoller. Hauptproblem bei solchen Aktionen ist aber der Nachweis. Du musst nachweisen können, was dieser Typ erzählt und du musst nachweisen können, welchen bezifferbaren Schaden das bei dir verursacht.