10-12-2020, 19:13
Das wichtigste ist, dass Du nachweisen kannst was er erzaehlt. Am besten irgendwas schriftliches. Um drei Ecken irgendwas von irgendwem gehoert zu haben reicht nicht. Gibt es nichts schriftliches, musst Du Zeugen haben. Die muessen das direkt gehoert haben und willens sein vor Gericht auszusagen, bzw. das ganze eidesstattlich zu erklaeren. Auch hier reicht wieder nicht "Ich habe von dem X gehoert dass der boese Y folgendes ueber Dich erzaehlt".
ABER zu allererst musst Du ihn auffordern eine Unteralssungserklaerung zu unterschreiben. Hast Du gerichtfeste Beweise dann ueber Anwalt der entsprechende Kosten geltend macht und das ganze dann auch falls noetig einklagt.
ABER zu allererst musst Du ihn auffordern eine Unteralssungserklaerung zu unterschreiben. Hast Du gerichtfeste Beweise dann ueber Anwalt der entsprechende Kosten geltend macht und das ganze dann auch falls noetig einklagt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!