11-12-2020, 13:47
(11-12-2020, 02:14)Gast1969 schrieb: Während -wie das hier im Forum ja schon of erwähnt wurde- die Gegenseite nur zu Behaupten braucht und das ist dann Wahr...........
Genau so funktioniert das „Unterhaltsrecht“ nun einmal auch ganz offiziell!!
Die Gegenseite stellt Behauptungen über finanzielle Einkünfte etc. auf, die es durch Vorlage entsprechender Dokumente, wie z.B. Lohnabrechnungen, zu widerlegen gilt. Eine Verweigerungshaltung führt zur Klage, mit dem Ergebnis, dass der Unterhaltsschuldner die vollen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen hat. Denn der „Verweigerer“ gibt Anlass zur Klage!!
Bei Nichterscheinen oder keiner Vorlage entsprechender Unterlagen vor Gericht, werden die eingeforderten Unterhaltszahlungen ausgeurteilt.
Die Beweisführung ist im „Unterhaltsrecht“ genau andersherum als z.B. im Strafrecht!! Das sollte jedem klar sein!!
Meines Erachtens sollte diese umgekehrte Beweisführung im „Unterhaltsrecht“ auch an prominenter stelle in den TrennungsFAQ aufgeführt und erläutert werden. Gerade die Unkenntnis hierüber führt oftmals ins Desaster.