11-12-2020, 16:46
verstehe nicht mal deine Antwort zumindest den ersten Satz.
Meine Frau hat ja über ihren Anwalt eine "Anordnung zur vorläufigen Zuweisung von Haushaltsgegenständen für die Zeit des Getrenntlebens" gefordert. Auf sage und schreibe 25 Seiten erklärt Ihr Anwalt wie schlecht ich zu ihr bin/war und warum meine Frau jetzt neben den Sachen für die Kinder (hier hab ich eh gesagt das sie alles mitnehmen darf) zusätzlich noch den 75 Zoll TV, Waschmaschine, Kühlschrank, Dyson, Badeinrichtung usw. benötigt (Dinge die ich alle vor der Ehe gekauft habe). Ich habe jetzt eine Frist von 3 Tagen bekommen um darauf zu Antworten. Aber so wie sich die Antwort des Richters anhört, müsste ich ihr diese Sachen ja eh geben?
Zudem hat Sie einen Antrag auf Ehewohnungszuweisung und Gewaltschutz - hier habe ich eine Antwortfrist von 2 Wochen erhalten - was echt komisch ist da sie dann eh nicht mehr hier wohnt.
Ich muss zudem etwas mit den Kosten aufpassen - Gewaltschutz hat einen Streitwert von ich glaub 2500 Euro und Zuweisung der Haushaltsgegenständen so um die 3000 Euro -
sind in summe bestimmt fast 3000 Euro an Anwalts und Gerichtskosten, wenn ich verlieren sollte - ich bräuchte die Kohle aber eher für die Verfahren der Unterhaltsberechnung die in nächster Zeit kommen werden.
Meine Frau hat ja über ihren Anwalt eine "Anordnung zur vorläufigen Zuweisung von Haushaltsgegenständen für die Zeit des Getrenntlebens" gefordert. Auf sage und schreibe 25 Seiten erklärt Ihr Anwalt wie schlecht ich zu ihr bin/war und warum meine Frau jetzt neben den Sachen für die Kinder (hier hab ich eh gesagt das sie alles mitnehmen darf) zusätzlich noch den 75 Zoll TV, Waschmaschine, Kühlschrank, Dyson, Badeinrichtung usw. benötigt (Dinge die ich alle vor der Ehe gekauft habe). Ich habe jetzt eine Frist von 3 Tagen bekommen um darauf zu Antworten. Aber so wie sich die Antwort des Richters anhört, müsste ich ihr diese Sachen ja eh geben?
Zudem hat Sie einen Antrag auf Ehewohnungszuweisung und Gewaltschutz - hier habe ich eine Antwortfrist von 2 Wochen erhalten - was echt komisch ist da sie dann eh nicht mehr hier wohnt.
Ich muss zudem etwas mit den Kosten aufpassen - Gewaltschutz hat einen Streitwert von ich glaub 2500 Euro und Zuweisung der Haushaltsgegenständen so um die 3000 Euro -
sind in summe bestimmt fast 3000 Euro an Anwalts und Gerichtskosten, wenn ich verlieren sollte - ich bräuchte die Kohle aber eher für die Verfahren der Unterhaltsberechnung die in nächster Zeit kommen werden.