Hallo Gemeinde,
wer ist f. die Verjährung des Kindesunterhalts zuständig ? Das Vollstreckungsgericht oder das Familiengericht.
Bei der Verwirkung ist es das zuständige Familiengericht (Wohnort des Kindes).
Bei der Verjährung dürfte das Vollstreckungsgericht (AG am Wohnort des Schuldners) zuständig sein, oder ?
Lg
A.
wer ist f. die Verjährung des Kindesunterhalts zuständig ? Das Vollstreckungsgericht oder das Familiengericht.
Bei der Verwirkung ist es das zuständige Familiengericht (Wohnort des Kindes).
Bei der Verjährung dürfte das Vollstreckungsgericht (AG am Wohnort des Schuldners) zuständig sein, oder ?
Lg
A.