14-12-2020, 15:41
Amtsgericht reicht. Das Amtsgericht ist die Obermenge mit Zivilabteilung, Strafabteilung, Vollstreckungsabteilung, Familiengericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Insolvenzabteilung, Zwangsversteigerungsabteilung.
Wenn du ans Amtsgericht schreibst und der Gerichtsstand (siehe oben) stimmt, leiten die das in die richtige Abteilung.
Wenn du ans Amtsgericht schreibst und der Gerichtsstand (siehe oben) stimmt, leiten die das in die richtige Abteilung.