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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Ich habe einfach mal 300 als Streitwert eingesetzt. Du musst den tatsächlichen Streitwert in einen Gerichtskostenrechner einsetzen.

Überschlagen wir es mal ganz grob: Bei 2000 EUR Gesamtkosten und deiner offenbar wohlbegründeten Hoffnung, beim Unterhalt um 150 EUr runterzukommen. Hast du nach gut einem Jahr die Juristenkosten wieder raus, wenn es klappt. Dauert deine Unterhaltspflicht also voraussichtlich noch länger wie dieses gute Jahr, dann lohnt sich die Klage.

Ich wiederhole: Das sind nur von mir eingesetzte Zahlen, die nicht auf deiner tatsächlichen Situation beruhen. Variablen. Setze bitte für eine Abschätzung deine eigenen Zahlen ein.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 16-12-2020, 12:12

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