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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
OK, dann werde ich einen Anwalt mit der Klage beauftragen müssen. Denn wie gesagt bekomme ich keine unterlagen und die Einstweilige Anordnung hat ja auch nicht geklappt. Somit sind mir ja die Hände gebunden und ich bekomme nur so Unterlagen.
Ich meine mich zu erinnern, dass es auch mal ein Urteil gab in dem ein Kind keine Auskunft erteilte. Vater klagte auf abänderung und zog dann die Klage in der Verhandlung wieder zurück und beantragte die Kosten auf das Kind abzuwälzen. und er kam damit durch.
ICh kann ja dies auch so machen, denn wenn ich die Unterlagen vollständig habe, dann kann ich ja Außergerichtlich dies berechnen lassen und der Gegenseite vorschlagen. Sollte diese dies Ablehnen, dann könnte ich ja wieder erneut klage einreichen.... was für ein schmu
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 16-12-2020, 12:36

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