17-12-2020, 18:14
Trennungsunterhalt entspricht nur in den ersten 12 Monaten nach Trennung den strengeren Vorgangen der § 1361 BGB. Nach 12 Monaten gleicht er sich langsam aber sicher dem Ehegattenunterhalt an: So steigt zum Beispiel die Erwerbsobliegenheit der Ex, d.h. sie muss sich ihr Geld selbst verdienen.
Ausserdem: Auch beim Trennungsunterhalt, ganz besonders nach 12 Monaten gibt es Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit. Die aufgeführten Gründe für Versagung im § 1579 BGB gelten ebenso. Bei dir wäre z.B. Nr. 5 zu beachten: Mutwilliges Hinwegsetzen des Berechtigten über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten. Das ist der Denunzierungsparagraf, anschwärzen beim Finanzamt, Arbeitgeber. Auch Nr. 7: Wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt.
Nachdem du ohnehin keinen Zugang zum Kind bekommst und die Dame sich ohnehin nur irre taumelnd und zerstörend verhält, würde ich genau das Gegenteil deiner jetzigen Strategie fahren: Alles daransetzen, um ihr den Unterhalt zu streichen. Durch Nachgeben und hinnehmen beruhigt man keine durchgeknallten Frauen, das ist eine der Top-3 eisernen Erkenntnisse, deren Folgen jeder in Trennung erlebt, wenn er sie nicht beachtet.
Deine Beschreibung der Vorgeschichte bestätigt es, dass bei dieser Ex wohl nur Abstand die Lösung ist, leider auch Abstand vom Kind. Was sie mit dem Kind anstellt, ist glasklarer, extrem schädigender Kindesmissbrauch. Sie ist eine Kinderschänderin, das wird ziemlich Spuren beim Kind hinterlassen. Tut sowas immer. Aus kinderpsychologischer Sicht müsste man sie vom Kind entfernen und bei ihr nur betreuten, überwachten Umgang zulassen. Solche "Mütter" verursachen langjährig belastete und gestörte Kinder, das zieht sich durch das gesamte Leben. Nicht nur das Leid, sondern auch die Kosten, auch Opportunitätskosten sind riesig, aber der Staat leistet sich das offenbar gerne, damit ja nur nicht am Bild der heiligen Mutter gekratzt wird, die alles darf und immer die Beste ist. Du bist mit dieser Konstellation leider keineswegs ein Einzelfall, solche Exen gibts noch mehr.
Ausserdem: Auch beim Trennungsunterhalt, ganz besonders nach 12 Monaten gibt es Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit. Die aufgeführten Gründe für Versagung im § 1579 BGB gelten ebenso. Bei dir wäre z.B. Nr. 5 zu beachten: Mutwilliges Hinwegsetzen des Berechtigten über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten. Das ist der Denunzierungsparagraf, anschwärzen beim Finanzamt, Arbeitgeber. Auch Nr. 7: Wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt.
Nachdem du ohnehin keinen Zugang zum Kind bekommst und die Dame sich ohnehin nur irre taumelnd und zerstörend verhält, würde ich genau das Gegenteil deiner jetzigen Strategie fahren: Alles daransetzen, um ihr den Unterhalt zu streichen. Durch Nachgeben und hinnehmen beruhigt man keine durchgeknallten Frauen, das ist eine der Top-3 eisernen Erkenntnisse, deren Folgen jeder in Trennung erlebt, wenn er sie nicht beachtet.
Deine Beschreibung der Vorgeschichte bestätigt es, dass bei dieser Ex wohl nur Abstand die Lösung ist, leider auch Abstand vom Kind. Was sie mit dem Kind anstellt, ist glasklarer, extrem schädigender Kindesmissbrauch. Sie ist eine Kinderschänderin, das wird ziemlich Spuren beim Kind hinterlassen. Tut sowas immer. Aus kinderpsychologischer Sicht müsste man sie vom Kind entfernen und bei ihr nur betreuten, überwachten Umgang zulassen. Solche "Mütter" verursachen langjährig belastete und gestörte Kinder, das zieht sich durch das gesamte Leben. Nicht nur das Leid, sondern auch die Kosten, auch Opportunitätskosten sind riesig, aber der Staat leistet sich das offenbar gerne, damit ja nur nicht am Bild der heiligen Mutter gekratzt wird, die alles darf und immer die Beste ist. Du bist mit dieser Konstellation leider keineswegs ein Einzelfall, solche Exen gibts noch mehr.