19-12-2020, 20:38
(19-12-2020, 13:17)Arminius schrieb:(19-12-2020, 04:49)IPAD3000 schrieb: Zukünftige monatliche Unterhaltsrenten verjähren in 3 Jahren, jedoch läuft die Verjährung erst ab 18. Geb.
Volle Zustimmung...aber das mit der Verjährung ab 18.Geb dürfte nicht stimmen...ab 21.Geb. § 207 BGB....
Ich glaub wir beide haben Recht. Ab 18. LJ läuft die Verjährung, endet dann am 21. Geburtstag.