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Stundung und Anerkennung der Schulden UV?
#5
Regressansprüche der Unterhaltsvorschusskasse verjähren im dritten Jahr nach Entstehung der Schuld zum 31.12. Da du schreibst, es ginge um Unterhalt bis zum 18 LJ. und die Kinder wären jetzt 20 (Zwillinge?), sollten die Ansprüche bis zum 17.LJ am 31.12. diesen Jahres verjähren. Hier heißt es, die Sache hinziehen, vielleicht freundlichst um eine Fristverlängerung bis ins nächste Jahr bitten. Sofern bis Jahresende keine Pfändung aufläuft, könntest du die Einrede der Verjährung für alles vor 2017 erheben. Ansonsten immerhin vor 2016. Letztendlich wären dann nur noch Regressansprüche von einem oder zwei Jahren strittig.
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RE: Stundung und Anerkennung der Schulden UV? - von IPAD3000 - 20-12-2020, 14:42

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