20-12-2020, 14:49
Die neue Frau ist zwar nachrangig, nur könnte über den Umweg, dass der Vater ja hier Pflegeleistungen bez. der Ehefrau erbringen muss, zudem womöglich Erziehung und Pflege des Kindes übernimmt, eine Erwerbstätigkeit nur eingeschränkt oder garnicht zugemutet werden. Dies könnte eine Abänderung der Unterhaltspflicht bis auf Null rechtfertigen.