20-12-2020, 14:51
(20-12-2020, 14:45)Gast1969 schrieb: Naja, die Fristverlängerung wird nichts bringen im Bezug auf Verjährung, weil die UVK ja trotzdem vorher schon was unternommen hat. Aber trotzdem: bloß NICHTS unterschreiben! Anscheinend sind die nämlich über ihren eigenen Anspruch unsicher! Haben die bei mir auch versucht (und trotzdem ne vollstreckbare Teilausfertigung des Titels erhalten).
Falsch, denn nur eine Pfändung oder ein gerichtlicher Antrag würde die Verjährung hemmen.