20-12-2020, 15:28
(20-12-2020, 14:40)p__ schrieb: Die Forderung nach einer Anerkenntnis ist seltsam. Eigentlich unnötig, denn wegen dem Titel sind die Schulden so oder so entstanden und nachweisbar.
Ist es nicht...Wenn die Vollprofis von der UHVK nicht in dem statischen Titel aufgeführt sind dann haben Sie Vollstreckung rechtlich ein Problem. Sie müssten sich an die Kinder halten und die müssten die Vollstreckung durchführen.
Ich vermute die haben "Vergessen" eine Teilumschreibung vorzunehmen...die ganzen Jahre. Und nach Jahren kann er die Verjährung gegenüber der UHVK ins Spiel bringen.
Auf gar keinen Fall unterschreiben...