21-12-2020, 01:42
(20-12-2020, 20:04)Nappo schrieb: Ich wäre gespannt, was man bei einer Unterhaltsabänderungsklage sagen würde, wenn der Unternehmer käme und bei Rückführung der Entnahmen darauf verwiese, nun nur noch vom tatsächlichen Gewinn zu leben, um den Unterhaltstitel zu senken.
Weiterhin wäre ich gespannt, ob sich andere OLGs genauso äußern bzw., was das BGH dazu wieder verschwurbeln würde.
Ich habs quasi anders rum gemacht. In 2011 habe ich auf entsprechende Anfrage, wovon ich denn meinen Lebensunterhalt bestreite, mitgeteilt, das ich derzeit von meinen Umsätzen Leben würde, wie hoch mein Gewinn ausfallen würde könne ich ja erst nach meinem Jahresabschluß sagen. "Leider" (?) hat das Jugendamt/Beistandschaft dann doch glatt vergessen, vor 2017 weitere Einkommensauskünfte anzufordern und vor 2018 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. In Hinblick auf evtl. Verwirkung der Rückstände will man "natürlich" nichts wissen, und auch AG und OLG können daraus noch nichtmal ein Zeitmoment der Verwirkung erkennen, geschweige denn ein Umstandsmoment.......................