21-12-2020, 13:58
Also es scheint, sowohl das JA als auch die UVK können machen was sie wollen, die bekommen doch immer das was sie wollen.....................
Ich hatte bzgl. der evtl. Verjährung der Ansprüche der UVK nochmal für eine Ersteinschätzung einen Online-Anwalt konsultiert. Dies war die niederschmetternde Antwort:
"Ich darf kurz klarstellen, dass es sich nicht um getrennte Ansprüche handelt, sondern dass Sie tatsächlich nur einmal Unterhalt zahlen müssen. Der Unterhaltsvoschuss ist quasi von dem Titel (des Kindes) umfasst. Da die Ansprüche also tituliert sind, kann folglich auch keine Verjährung eintreten. " Deckt sich leider mit der Aussage meiner Anwältin. Die Behörden sind doch nicht so dumm.................
Hätten die nämlich ja korrekt gehandelt und ihre Ansprüche selbst titulieren lassen, wären die Aufgrund Untätigkeit wohl mittlerweile entweder Verwirkt oder -zumindest teilweise- Verjährt. So profitieren die von der Verjährungshemmung bei Minderjährigen. Echt n Schxxx sowas....................
Ich hatte bzgl. der evtl. Verjährung der Ansprüche der UVK nochmal für eine Ersteinschätzung einen Online-Anwalt konsultiert. Dies war die niederschmetternde Antwort:
"Ich darf kurz klarstellen, dass es sich nicht um getrennte Ansprüche handelt, sondern dass Sie tatsächlich nur einmal Unterhalt zahlen müssen. Der Unterhaltsvoschuss ist quasi von dem Titel (des Kindes) umfasst. Da die Ansprüche also tituliert sind, kann folglich auch keine Verjährung eintreten. " Deckt sich leider mit der Aussage meiner Anwältin. Die Behörden sind doch nicht so dumm.................
Hätten die nämlich ja korrekt gehandelt und ihre Ansprüche selbst titulieren lassen, wären die Aufgrund Untätigkeit wohl mittlerweile entweder Verwirkt oder -zumindest teilweise- Verjährt. So profitieren die von der Verjährungshemmung bei Minderjährigen. Echt n Schxxx sowas....................