(19-12-2020, 04:49)IPAD3000 schrieb: c) Titel zu Gunsten des Kindes in den Händen der Unterhaltsvorschusskasse:
Mit einem solchen können die nur zu Gunsten des Kindes pfänden, nicht ihre eigenen Regressansprüche geltend machen. Verjährung siehe a)
Könnte mit dem Übereinstimmen ! Bloß was bedeutet das ????????????????????????...
Für mich bedeutet das das "Kind" seht im Rechtsverhältnis zur UHVK...Man selbst ist "raus" und zahlt nur an das Kind ! Etwaige Zahlungen werden zwischen "Kind" und "UHVK" ausgekaspert....