22-12-2020, 11:56
(21-12-2020, 19:36)doltovec schrieb:
Aber wo soll das veröffentlicht werden? Sowas fällt doch unter Datenschutz oder? Ich habe jegliche Seite von meinem zuständigen Amtsgericht durchstudiert, ich kann da weit und breit nichts finden, wo das veröffentlicht werden soll. Hat jemand eine Idee?
Bleibt standhaft und falls wir uns nicht mehr sehen allen ein frohes Fest!
Für Dich als Unterhaltspflichtigen und Mann gibt es keinen Datenschutz. Gewöhn dich dran.
Öffentliche Zustellung: das Gericht hängt den Fetzen in einen Glas-Schaukasten im Eingangsbereich des Gerichts, so dass es jeder lesen kann. Damit ist das Dokument öffentlich zugestellt.
In meinem Fall hat das damals ein Kumpel mit dem Handy fotografiert und mir per WhatsApp geschickt. Hat gewisse Heiterkeit ausgelöst damals, ich wohnte sechs Flugstunden entfernt....
Parallel erscheint das noch in der Tageszeitung quasi als öffentlicher Aufruf, sich zu melden. Muss man aber nicht. Mir hat die "Nicht-Zustellbarkeit" mindestens 50.000.-€ eingebracht, die ich ansonsten als nachehelichen Ehegattenunterhalt hätte abdrücken dürfen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1