22-12-2020, 14:22
Warum ist das der richtige Weg? Beispiel Beistandschaft: Die braucht ebensowenig einen Titel zugunsten des Jugendamts wie ein Anwalt einen Titel auf seinen Namen braucht. Das Kind wird im Auftrag der Mutter durch den Beistand bis zum 18. Geburtstag vertreten, das reicht völlig aus. Selbiges gilt, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, ohne Beistandschaft. Dann halt nur bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Erst nach 18 braucht die Unterhaltsvorschusskasse einen eigenen Titel, denn dann endet deren Vertretungsbefugnis. Deshalb lässt sie ihn umschreiben. Ansonsten müsste das Kind pfänden und das Geld an die UVK abgeben.
Erst nach 18 braucht die Unterhaltsvorschusskasse einen eigenen Titel, denn dann endet deren Vertretungsbefugnis. Deshalb lässt sie ihn umschreiben. Ansonsten müsste das Kind pfänden und das Geld an die UVK abgeben.