23-12-2020, 09:10
(22-12-2020, 18:57)Alberto schrieb: Das ein Polizeibeamter keine Rechtsberatung gemäss RDG durchführen darf ist Dir offenbar nicht bekannt.
Der Polizist hat ja auch keine Rechtsberatung gemacht, sondern seine eigenen Erfahrungen mitgeteilt.
Am Rande: warum ist die Rechtsberatung in Deutschland nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt?
(in anderen europäischen Ländern ist das anders, in Österreich zum Beispiel dürfen Steuerberatwer ihre Klienten auch vor Gericht vertreten, wenn es z.B. gegen das Finanzamt geht)
- weil die Nazis nach 1934 die jüdischen Mitbürger aus ihren Berufen gedrängt haben, auch die Advokaten/Rechtsanwälte. Um ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Damit diese jüdischen Rechtsanwälte danach nicht über "Mittelsmänner" ihren Beruf weiterhin ausüben können, wurde eben das Gesetz über die Rechtsberatung geschaffen.
Falls sich wirklich irgendjemand an einer "Rechtsberatung" durch einen Polizeibeamten stören will - ich würde es darauf ankommen lassen, ob ein Richter heutzutage noch ein Nazigesetz durchsetzen will.
Bibel, Jesus Sirach 8.1