23-12-2020, 19:09
Ein Unterhaltspflichtiger sitzt auf dem Beifahrersitz, Fahrer fährt auf Autobahn und pennt ein. Unfall. Beifahrer fliegt aus dem Fenster, stirbt später. Da zwar mit dem Tod alles erlischt, aber selbstverständlich nicht die Unterhaltspflicht hat das BGB in § 844 "Ersatzansprüche Dritter bei Tötung" verfügt. Wer einen Unterhaltspflichtigen umbringt, muss ab dann selber zahlen. Hier der Fahrer.
Das OLG Koblenz, 12. Zivilsenat im Beschluss vom 7.1.2020 - 12 U 518/19 stellt nun zu vorliegendem Fall fest: Da der (pflichtige) Beifahrer nicht angeschnallt war, ist er einem Drittel selber schuld. Damit ist auch der Schadenersatz in Form von Unterhalt um ein Drittel zu kürzen.
Wer also postmortal wenigstens teilweise Unterhaltspreller werden will, sollte sich im Auto nie anschnallen.
https://www.juris.de/jportal/portal/t/1t...hricht.jsp
Das OLG Koblenz, 12. Zivilsenat im Beschluss vom 7.1.2020 - 12 U 518/19 stellt nun zu vorliegendem Fall fest: Da der (pflichtige) Beifahrer nicht angeschnallt war, ist er einem Drittel selber schuld. Damit ist auch der Schadenersatz in Form von Unterhalt um ein Drittel zu kürzen.
Wer also postmortal wenigstens teilweise Unterhaltspreller werden will, sollte sich im Auto nie anschnallen.
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