23-12-2020, 23:13
Bei mir war es umgekehrt, Sohn von der Mutter nach Deutschland entführt, Antrag auf Rückführung fristgerecht gestellt, aber durch das Jugendamt verhindert worden.
Dabei sorgte das Jugendamt dafür, dass ich 8 Monate meinen Sohn nicht sehen durfte und somit eine Rückführung ausgeschlossen wäre, da bei meinem damaligem 2 Jahre alten Sohn eine Entfremdung stattgefunden habe und erst eine Wiederbekannschaftung erfolgen solle.
Nach 2 Jahren der Annäherung usw. Heißt es nun wohne er ja bei der Mutter und so solle es bleiben.
Das kann Deutschland genau so gut.
Dabei sorgte das Jugendamt dafür, dass ich 8 Monate meinen Sohn nicht sehen durfte und somit eine Rückführung ausgeschlossen wäre, da bei meinem damaligem 2 Jahre alten Sohn eine Entfremdung stattgefunden habe und erst eine Wiederbekannschaftung erfolgen solle.
Nach 2 Jahren der Annäherung usw. Heißt es nun wohne er ja bei der Mutter und so solle es bleiben.
Das kann Deutschland genau so gut.