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OLG Koblenz 7.1.2020: Als Unterhaltspflichtiger nicht anschnallen
#4
Oh Mann! Vielleicht greift das Urteil auch das Bankenwesen auf und man haftet dann demnächst für die Kredite des Getöteten. Big Grin Soll ich jetzt lachen oder heulen? Weiß noch nicht.

In Deutschland kann ein einziger Schritt aus dem Hause heraus, schon existenzbedrohend sein.

Ich habe eben mal bei Tante Gockel nachgesehen und da schreibt die Allianz-direkt: Der Schaden des Unfallverursachers wird gezahlt: Einzige Ausnahme ist, wenn der Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Und genau das steht im Urteil. Nächster Insolvenzfall...

Wenn er Glück hat, hat er eine Police, die die grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Das gibt es auch. Jedoch, ist meist wohl zumindest mit einem teilweisen Regress zu rechnen.
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RE: OLG Koblenz 7.1.2020: Als Unterhaltspflichtiger nicht anschnallen - von Nappo - 26-12-2020, 16:24

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