26-12-2020, 21:53
Dann lasst mal die Anwälte tanzen, als Ersatzzahler habe ich ja dann Anrecht auf das Kind, die Ex zu vögeln und darf später auch Elternunterhalt verlangen, da ich ja Sorgeberechtigter geworden bin. Was noch???
Ach ja, bringe meinen Beifahrer um, zahle den Restkredit des Hauses ab und habe in Haus mehr.
Bin ich dan auch verpfichten Withwenrente zu zahlen? Gehört mir dan auch die Frau des nicht mehr lebenden???
Glaube da wird gerade ein Faß aufgemacht, das permanent überlaufen wird.
Ach ja, bringe meinen Beifahrer um, zahle den Restkredit des Hauses ab und habe in Haus mehr.
Bin ich dan auch verpfichten Withwenrente zu zahlen? Gehört mir dan auch die Frau des nicht mehr lebenden???
Glaube da wird gerade ein Faß aufgemacht, das permanent überlaufen wird.