27-12-2020, 19:01
Da sie bereits weg ist, kannst du gegen die Reise nichts mehr machen. Sie hat schon Fakten geschaffen.
Anschliessend geht auch nichts mehr. Nötig wäre dazu ein klarer, vollstreckbarer Gerichtsbeschluss, den sie verletzt hat. Also zum Beispiel ein gerichtlich gebilligter Vergleich oder ein Beschluss, dass sie Reisen ohne Ansprache zu unterlassen hat. In diesem Fall wäre ein Ordnungsgeld wegen Verletzung des Beschlusses zu beantragen. Gibt es einen solchen Beschluss?
Anschliessend geht auch nichts mehr. Nötig wäre dazu ein klarer, vollstreckbarer Gerichtsbeschluss, den sie verletzt hat. Also zum Beispiel ein gerichtlich gebilligter Vergleich oder ein Beschluss, dass sie Reisen ohne Ansprache zu unterlassen hat. In diesem Fall wäre ein Ordnungsgeld wegen Verletzung des Beschlusses zu beantragen. Gibt es einen solchen Beschluss?