27-12-2020, 19:24
Du kannst sie jetzt nicht mehr zurückholen, die Reise nicht verhindern, denn sie hat das Faktum der Reise bereits geschaffen: Sie ist weg.
Das sind wie immer schöne Worte, aber sie haben keine Konsequenzen. Bei Müttern ist praktisch jedes ertrotzte Recht nicht sanktionierbar, sofern du nicht für deinen Fall einen Gerichtsbeschluss vorliegen hast, dessen Verstoss wenigstens die Chance auf ein Ordnungsgeld eröffnet. Die Mutter wird eben nicht am Flughafen kontrolliert, ob sie Alleinsorge hat. Dafür reichte, dass sie dich mit einer Schutzbehauptung angelogen hat, du hast stillgehalten. Im Vorfeld wäre eine EA vielleicht noch möglich gewesen.
Gegen die Reise? Aber sie ist doch schon weg? Willst du eine sofortige Rückkehr erzwingen?
Zitat:Einen Beschluss gibt es nicht, jedoch bereits gerichtliche Entscheidungen, dass das Reisen in Corona-Zeiten, nicht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils möglich sei.
Das sind wie immer schöne Worte, aber sie haben keine Konsequenzen. Bei Müttern ist praktisch jedes ertrotzte Recht nicht sanktionierbar, sofern du nicht für deinen Fall einen Gerichtsbeschluss vorliegen hast, dessen Verstoss wenigstens die Chance auf ein Ordnungsgeld eröffnet. Die Mutter wird eben nicht am Flughafen kontrolliert, ob sie Alleinsorge hat. Dafür reichte, dass sie dich mit einer Schutzbehauptung angelogen hat, du hast stillgehalten. Im Vorfeld wäre eine EA vielleicht noch möglich gewesen.
Zitat:Ich wollte einen einstweilige Anordnung erwirken
Gegen die Reise? Aber sie ist doch schon weg? Willst du eine sofortige Rückkehr erzwingen?