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Schonvermögen Wohneigentum
#5
Sollen die mal versuchen, Dein Drittel in Geld umzuwandeln. Wird vielleicht auch ein gegn. Rechtsanwalt in den Kram in den Raum werfen. Deine Ex-Frau wird sich "freuen". Sie wird kaum Interesse haben, ihre Kredite zu erhöhen und dann ist da noch die Frage, ob die Bank mit spielt. Viele Unbekannte in der Sache...
In einem Unterhaltsverfahren wird es drauf ankommen, ob Du als Mangelfall durch gehst. So lange sich niemand rührt, solltest Du von Dir aus gar nichts machen.
Will man Deinen Anteil am Haus zu Geld machen, gibt es nur die Teilungsversteigerung, wenn Du Dich weigerst. Oder man würde sich anderweitig einig. Ansonsten bleibt die Kiste wie sie ist.

Bei UHV gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist. 2015 und 2016 sind verjährt. 2017 am 01.01.2021. Auf die Verjährung gehen die nicht automatisch ein. Das muss man selbst tun und Einrede der Verjährung stellen, wenn die Forderung kommt. Wenn die jetzt erst ab 2020 berechnen, kann das zwei Gründe haben:

1. Da pennt einer
2. Aus irgendwelchen Gründen gilst Du dort schon für diese Zeit als nicht leistungsfähig.

Bezüglich der neuen Forderung ab 2020 kannst Du evtl. auch anzeigen, Du seist nicht leistungsfähig. Wenn es denn der Fall ist... Dafür fehlen ein paar Details
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Schonvermögen Wohneigentum - von Dassault - 30-12-2020, 15:08
RE: Schonvermögen Wohneigentum - von Dassault - 30-12-2020, 17:05
RE: Schonvermögen Wohneigentum - von Nappo - 30-12-2020, 17:40
RE: Schonvermögen Wohneigentum - von p__ - 30-12-2020, 18:14
RE: Schonvermögen Wohneigentum - von Dassault - 30-12-2020, 20:12
RE: Schonvermögen Wohneigentum - von p__ - 30-12-2020, 21:14

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