30-12-2020, 20:12
(30-12-2020, 18:14)p__ schrieb: Ein Schonvermögen gibt es im Unterhaltsrecht nur beim Elternunterhalt, wenn du also an deine Eltern Unterhalt zahlen musst. Ansonsten nur beim ALG 2 und der Sozialhilfe.Ich lese z.B. hier, das es unter gewissen Umständen schon so etwas gibt. Leider lässt sich betreffendes nicht im Text markieren
https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/k...vermoegen/