30-12-2020, 22:41
Ich hatte das letzte Zuständige Einwohnermeldeamt angeschrieben. Mit Verweis auf § 1686 BGB.
4 Wochen Bearbeitungszeit baten die sich aus...
Dann die Antwort " ...teilen wir Ihnen mit...das eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann"
Und eine Rechnung ueber 6 Euro.
Wo, ob und unter welchen Umstaenden mein Kind lebt...ich weis es nicht.
Habe jetzt das JA angeschrieben und warte seit zwei Wochen vergeblich auf eine Antwort...
4 Wochen Bearbeitungszeit baten die sich aus...
Dann die Antwort " ...teilen wir Ihnen mit...das eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann"
Und eine Rechnung ueber 6 Euro.
Wo, ob und unter welchen Umstaenden mein Kind lebt...ich weis es nicht.
Habe jetzt das JA angeschrieben und warte seit zwei Wochen vergeblich auf eine Antwort...