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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#12
Ich hatte das letzte Zuständige Einwohnermeldeamt angeschrieben. Mit Verweis auf § 1686 BGB.
4 Wochen Bearbeitungszeit baten die sich aus...
Dann die Antwort " ...teilen wir Ihnen mit...das eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann"
Und eine Rechnung ueber 6 Euro.

Wo, ob und unter welchen Umstaenden mein Kind lebt...ich weis es nicht.

Habe jetzt das JA angeschrieben und warte seit zwei Wochen vergeblich auf eine Antwort...
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RE: Wohnadresse des Kindes ausfindig machen - von Dassault - 30-12-2020, 22:41

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