31-12-2020, 09:19
(01-11-2020, 20:50)kay schrieb: Das ist dann der Nachweis dass Du es erhalten hast.
Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, kannst du auch selber beim Einwohnermeldeamt Auskunft erhalten. Das musst Du schriftlich machen (ev. geht auch Email) und vorab die Gebuehren bezahlen.
Das ist seit der Datenschutzgrundverordnung vorbei. Die bügeln jede Anfrage mit dem Hinweis auf den Datenschutz ab, berechtigtes Interesse hin oder her.
Bibel, Jesus Sirach 8.1