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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#18
Nach dem Deutschem, da wo das / die Kinder wohnen.
1160€ Selbstbehalt.
Muss dazu sagen dass beim Landesgericht mein Lohn höher als der auf den Lohnzetteln sand angerechnet wurde, dazu kein Mehrbedarf wie Abzugsfähige Kosten usw. angerechnet wurden.
Daher in Berufung gegangen und seit über ein Jahr nichts mehr gehört.
Mal gespannt ob das OG sich irgendwann mal meldet.
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RE: Wohnadresse des Kindes ausfindig machen - von Wiederankläger - 02-01-2021, 01:19

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