03-01-2021, 00:39
(22-12-2020, 18:12)Wiederankläger schrieb: Update von heute.Sinnloses Agieren (sorry für meine Direktheit).
War bei der Polizei wo mich auch ein entsorgter Polizist gut beraten hatte.
Leider kann er keine Anzeige machen und riet mir davon ab, da dies eh nicht viel bringen würde.
Aber:
Er meine es würde was bringen eine Beschwerde über die Anwältin bei der Anwaltskammer einzureichen, da ich belegen kann, dass die Anwältin der Muter gegen das Gesetz verstößt und somit Erpressung und Amtsanmaßung betreibt.
Habe ich natürlich eben gemacht mit allen benötigten Unterlagen.
Mal sehen, wie jetzt wieder Ausreden und Vertuschung gemacht wird.
Glaubst Du, die Anwaltkammer wird jetzt ein Ordnungsgeld gegen die Mutter beantragen? Anstelle Deiner Anwältin? Nein.
Auch eine Anzeige hätte übrigens nichts gebracht. Wird eingestellt.
Du brauchst keine Anwältin für Dein Vorhaben.
--> Du gehst zur Rechtsantragsstelle (hat jedes Gericht) und diktierst dort der Tipse, was passiert ist.
- Nimm den Beschluss mit. Die wollen das sehen.
- Beantrage Bußgeld gem. Beschluss.
- Erkläre kurz und knapp, worin der mütterliche Verstoß liegt. (Die Tipse tippt das ein)
- Du musst das unterschreiben (ist eine EA - bleibe also bei der Wahrheit)
- das gilt damit als sofort zugestellt und eingereicht
Du wohnst im Ausland?
Falls es sowas im Ausland nicht gibt, musst Du nach DE fahren und das bei einem Gericht machen.
Einen Anwalt brauchst Du für sowas nicht.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)