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Gründung Gesellschaft (DE/EU/Ausland) - Was gibt es zu beachten? [Kindesunterhalt]
#2
Verdeckt zu bleiben, geht jedenfalls nicht mehr. Sicher ist, dass mit rasender Geschwindigkeit automatische Durchleuchtungen geschaffen werden. So nutzt es mittlerweile nichts mehr, irgendwo in der EU eine Treuhand-Limited oder so was ähnliches zu gründen. Der Treuhand-Gesellschafter steht dann zwar im Handelsregister und man selber taucht dort nicht auf. Aber die Zeiten sind demnächst bald vorbei, dass man damit verborgen bleibt. Es wurde beschlossen, die Handelsregister um ein Zusatzregister zu erweitern, dem "Transparenzregister". Damit sind auch Gesellschafter und Direktoren bekannt, der Inhalt dieses Registers ist sehr weit gespannt.

Es könnte gut sein, dass derartige Registerpflichten auch dann entstehen, wenn ein Nicht-EU-Unternehmen in der EU Geschäfte machen will.

Über kurz oder lang wird wohl nur noch die Methode übrigbleiben, die Clans in Deutschland sehr erfolgreich nutzen, die offiziellen Geschäfte auf unverdächtigen Familienmitglieder zu konzentrieren und nicht aufgrund von Registereinträgen zu handeln, sondern aufgrund persönlicher Bindungen. Aber das haben sich die Deutschen ja viele Jahrzehnte lang gründlich austreiben lassen und es geschafft, die eigenen Familien zu brechen und zu vergiften. Jetzt kommen halt welche von aussen, die das nicht mit sich machen lassen und es stattdessen für ihre "Geschäfte" nutzen.

Sobald du also offiziell Gesellschafter bist, begibst dich bei jedem Zwist mit der Unterhaltsberechtigten in die Hand eines Richters, der Null Ahnung von deinen Problemen hat, nicht daran interessiert ist und der völlig frei entscheiden kann, egal ob du da mit 49% oder anderen Anteilen drinhängst. Es kann dann leicht passieren, dass er deine Konstruktion als Trick sieht mit dem du Unterhalt mindern willst, dich einfach zu irgendeinem fiktiven Einkommen verknackt. Funktionieren wird also immer nur dann was, wenn du regelmässig die stetig steigenden Sätze zahlst. Davon wieder unterzukommen ist de facto unmöglich. Richter beschäftigen sich chon bei Selbständigen überhaupt nicht mit irgendwelchen Rechnungen.
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RE: Gründung Gesellschaft (DE/EU/Ausland) - Was gibt es zu beachten? [Kindesunterhalt] - von p__ - 04-01-2021, 22:29

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