20-08-2009, 21:42
Nur so nebenbei, weil dieser 114 des neuen FamFG noch nicht explizit hier erwähnt wurde.
Man beachte:
Der Vater, der in der Regel nicht durch das JA vertreten wird hat null Rechtsbeistand!
Man beachte:
Zitat:2. wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand vertreten ist,http://dejure.org/gesetze/FamFG/114.html
Der Vater, der in der Regel nicht durch das JA vertreten wird hat null Rechtsbeistand!