06-01-2021, 19:00
An der Bezeichnung ist erstmal nichts mehr zu ändern. Da es noch ein jüngeres Kind gibt, spielt da natürlich auch der Drang hinein, "dazuzugehören". Die Frau heisst ausserdem in der Familie Mama, weil sie von Ex und jüngstem Kind so genannt wird. Überbewerten sollte man das nicht. Und ist auch nicht relevant jetzt, wenn kein Umgang ist. Das ist das erste und grösste Problem.
Du beantragst eine gerichtliche, vollstreckbare Umgangsregelung. Dafür legst du einen Vorschlag vor, hier eine Vorlage: https://www.trennungsfaq.com/down/umgang...arung.html
Eine Vorlage für den Antrag: https://www.trennungsfaq.com/down/klage_...gelung.rtf
Achtung - das sind nur Vorschläge. Du musst das anpassen.
Unter Punkt 2 der Umgangsregelung findest du einen Vorschlag für ausgefallene Termine. Es ist nicht so, dass dir oder dem Vater sofort Ordnungsgeld droht, wenn ihr die Zeiten mal nicht einhalten könnte. Das lässt sich alles mit Spielraum in einer Umgangsregelung festlegen.
Dann begründest du das. Den Punkt mit dem Kindertransport begründest du so wie oben vorgeschlagen.
Zitat:Wenn ich das gerichtlich alles einleite, wie läuft das genau wenn wir denn festgesetzt sind?
Du beantragst eine gerichtliche, vollstreckbare Umgangsregelung. Dafür legst du einen Vorschlag vor, hier eine Vorlage: https://www.trennungsfaq.com/down/umgang...arung.html
Eine Vorlage für den Antrag: https://www.trennungsfaq.com/down/klage_...gelung.rtf
Achtung - das sind nur Vorschläge. Du musst das anpassen.
Unter Punkt 2 der Umgangsregelung findest du einen Vorschlag für ausgefallene Termine. Es ist nicht so, dass dir oder dem Vater sofort Ordnungsgeld droht, wenn ihr die Zeiten mal nicht einhalten könnte. Das lässt sich alles mit Spielraum in einer Umgangsregelung festlegen.
Dann begründest du das. Den Punkt mit dem Kindertransport begründest du so wie oben vorgeschlagen.