07-01-2021, 22:00
In Strafsachen kommst du mit einer Revision recht schnell zum BGH.
In Zivil- und Familiensachen, wenn das Berufungsgericht es zulässt. Das machen die selten. U.a. bei besondere Bedeutung etc. Ansonsten kannst du eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen lassen. In der Regel kommt man aber mit allen Sachen nur sehr schwer zum BGH, egal ob Familienrecht oder allgemeines Zivilrecht.
Einen BGH Anwalt findet man eigentlich immer. Zur Not mit einer Kammerbeschwerde drohen.
In Zivil- und Familiensachen, wenn das Berufungsgericht es zulässt. Das machen die selten. U.a. bei besondere Bedeutung etc. Ansonsten kannst du eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen lassen. In der Regel kommt man aber mit allen Sachen nur sehr schwer zum BGH, egal ob Familienrecht oder allgemeines Zivilrecht.
Einen BGH Anwalt findet man eigentlich immer. Zur Not mit einer Kammerbeschwerde drohen.