09-01-2021, 20:34
Zitat:Zitat:IPAD3000 schrieb:
Was in der Geschichte nicht passt: Wenn er im Beschwerdeverfahren VKH beantragt hat, so geht das nur mit dem üblichen Formularsatz, wo du dein Einkommen und Vermögen erklären musst. Und das ist von DIR zu unterzeichnen. Es ist m.W. nicht möglich, einfach auf den VKH-Antrag der ersten Instanz zu verweisen, oder den in Kopie zu verwenden. Fragt sich also, wo hat dein Anwalt diesen Wisch mit deiner Unterschrift her?
Keine Ahnung, wie das läuft.
Vielleicht ist die Zeitspanne zw. der Erstantragstellung und der Folgeantragstellung so kurz, dass das Gericht keine erneuten Auskünfte vom "Bedürftigen" einfordert.
Ich sehe an dieser Stelle aber nicht den springenden Punkt.
Für mich zählt jetzt: Wie rede ich mich nun gegenüber der Inkasso bzw. dem Gericht, das den Kostenfestsetzungsbeschlusses erstellt hat, am einfachsten und effektivsten raus?
Doch, das ist der springende Punkt!
Du musst prüfen, wer da einen VKH-Antrag im Beschwerdeverfahren wie eingereicht hat. Denn ohne dein Dazutun kann der Antrag nie gestellt worden sein. Damit kriegst du möglicherweise den Verantwortlichen an die Hörner. Entweder Gericht oder Anwalt, das hängt letztendlich vom Ergebnis deiner Recherche ab.
Für die Zukunft: Unterschreibe besser keine Generalvollmacht beim RA. Besser du beschränkst diese wenigstens auf die jeweilige Instanz. Ich hab zudem mit meinem Anwalt vereinbart, dass er mir jeden Schriftsatz vorab zur Genehmigung per Mail zukommenzulassen hat. Funktioniert einwandfrei, und vermeidet Fehler in der Sachverhaltsdarstellung.