20-08-2009, 22:46
Die Beistandschaft gibts schon länger, ich halte sie auch für ein äusserst bedenkliches Rechtskontrukt. Der neue und wesentliche Punkt für eine Verfassungsbeschwerde wäre die Kombination aus Beistandschaft für eine Seite und Anwaltspflicht für die andere Seite. Genau das trifft exakt den Bereich der Beistandschaften, denn sie handeln nur im Unterhaltsrechtsbereich.