10-01-2021, 14:03
@IPAD3000
OK, jetzt erst habe ich verstanden, worauf du hinaus möchtest.
Zweifelsfrei habe ich keinen VKH-Antrag fürs Beschwerdeverfahren unterschrieben, denn ich habe den RA das letzte mal persönlich bei der Anhörung in der ersten Instanz gesehen. Seitdem nur Schriftverkehr in der besagten Webakte und da kann man ja schlecht was unterschreiben.
ABER ich weiß tatsächlich nicht, welchen Umfang das Mandat hatte, dass ich ihm übertragen habe.
Ob das ne Generalvollmacht war? Kann sein. Ich habe nicht einmal eine Kopie davon.
Ich weiß, das ist mehr als naiv aber ich hatte bis zu dem Zeitpunkt keine Berührungspunkte mit der Rechtsverdreher-Zunft. Ich versuche dazu zu lernen!
Als weitere Vorgehensweise:
Dann sollte ich wohl das Sekretariat des RA anschreiben mit der Bitte man möge mir eine Kopie der von mir unterschriebenen Vollmacht und den Mandatsvertrag mit den Auftragsbedingungen zukommen lassen.
Sollte sich herausstellen, dass ich ihm einen Freibrief erteilt habe mich über alle Instanzen hinweg zu vertreten,
dann befürchte ich, war für die zweite Instanz meine Unterschrift nicht mehr notwendig und der RA bleibt unangreifbar.
Dann bleibt nur noch die Ausrede, das Gericht hätte die Zustellung nicht an den RA sondern an mich machen müssen -
mit der (Schein-)Begründung, dass der RA zu dem Zeitpunkt nicht mehr für mich gearbeitet hat.
Wie bereits erwähnt, eine Vergütung aus der VHK hat der RA für die OLG-Geschichte nicht bekommen.
Sollte mir der RA hierfür seine Leistungen in Rechnung stellen, dann wundere ich mich, dass das nach 1,5 Jahren immer noch nicht erfolgt ist.
Sind so späte Rechnungsstellungen der RAs üblich? Oder hat der RA erst im Nachgang festgestellt, dass keine Grundlage dafür besteht sich von mir vergüten zu lassen?
PS: übrigens ein guter Tipp:
die Sache mit der schriftlichen Einschränkung der Vollmacht und der schriftlichen Übereinkunft, dass alle Schriftsätze im Vorfeld an dich übermittelt werden, bevor sie rausgehen.
OK, jetzt erst habe ich verstanden, worauf du hinaus möchtest.
Zweifelsfrei habe ich keinen VKH-Antrag fürs Beschwerdeverfahren unterschrieben, denn ich habe den RA das letzte mal persönlich bei der Anhörung in der ersten Instanz gesehen. Seitdem nur Schriftverkehr in der besagten Webakte und da kann man ja schlecht was unterschreiben.
ABER ich weiß tatsächlich nicht, welchen Umfang das Mandat hatte, dass ich ihm übertragen habe.
Ob das ne Generalvollmacht war? Kann sein. Ich habe nicht einmal eine Kopie davon.
Ich weiß, das ist mehr als naiv aber ich hatte bis zu dem Zeitpunkt keine Berührungspunkte mit der Rechtsverdreher-Zunft. Ich versuche dazu zu lernen!
Als weitere Vorgehensweise:
Dann sollte ich wohl das Sekretariat des RA anschreiben mit der Bitte man möge mir eine Kopie der von mir unterschriebenen Vollmacht und den Mandatsvertrag mit den Auftragsbedingungen zukommen lassen.
Sollte sich herausstellen, dass ich ihm einen Freibrief erteilt habe mich über alle Instanzen hinweg zu vertreten,
dann befürchte ich, war für die zweite Instanz meine Unterschrift nicht mehr notwendig und der RA bleibt unangreifbar.
Dann bleibt nur noch die Ausrede, das Gericht hätte die Zustellung nicht an den RA sondern an mich machen müssen -
mit der (Schein-)Begründung, dass der RA zu dem Zeitpunkt nicht mehr für mich gearbeitet hat.
Wie bereits erwähnt, eine Vergütung aus der VHK hat der RA für die OLG-Geschichte nicht bekommen.
Sollte mir der RA hierfür seine Leistungen in Rechnung stellen, dann wundere ich mich, dass das nach 1,5 Jahren immer noch nicht erfolgt ist.
Sind so späte Rechnungsstellungen der RAs üblich? Oder hat der RA erst im Nachgang festgestellt, dass keine Grundlage dafür besteht sich von mir vergüten zu lassen?
PS: übrigens ein guter Tipp:
die Sache mit der schriftlichen Einschränkung der Vollmacht und der schriftlichen Übereinkunft, dass alle Schriftsätze im Vorfeld an dich übermittelt werden, bevor sie rausgehen.