10-01-2021, 14:25
(10-01-2021, 14:03)F is for Family schrieb: Sollte sich herausstellen, dass ich ihm einen Freibrief erteilt habe mich über alle Instanzen hinweg zu vertreten,
dann befürchte ich, war für die zweite Instanz meine Unterschrift nicht mehr notwendig und der RA bleibt unangreifbar.
Das haben fast ALLE Rechtsanwälte. Kenne nicht einen einzigen der keine "Generalvollmacht" hat wenn man Sie beauftragt !.
Du musst die einzelnen Passagen durchstreichen die Du nicht möchtest !
Kann man am Anfang seiner "Unterhaltskarriere" aber nicht wissen...