11-01-2021, 12:20
§ 288 BGB, "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" reicht ja auch.
Aber mit Zinsen haben die bei mir gar nicht erst angefangen. Der einzige und beste Schutz gegen Unterhaltswahn ist, unpfändbar zu sein. Das gilt für gute und für schlechte Zeiten.
Aber mit Zinsen haben die bei mir gar nicht erst angefangen. Der einzige und beste Schutz gegen Unterhaltswahn ist, unpfändbar zu sein. Das gilt für gute und für schlechte Zeiten.