(11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen?
Als ERSTE Berufsausbildung darfst Du eine Umschulung gerne machen...sonst bist du nicht Leistungsfähig !