(11-01-2021, 16:32)Austriake schrieb: Ich nehme an, da du dich als Unterhaltsschuldner bezeichnest, dass du derzeit keinen Unterhalt zahlst.
Da auch kein Titel existiert, kannst du prinzipiell machen was du willst - Studium, Erstausbildung, Weiterbildung - was immer dir beliebt.
Schwierig, genaueres zu sagen, ohne Details zu kennen. Bist du Vater eines Kindes und dem Kind gegenüber unetrhaltspflichtig? Wenn ja, warum zahlst du keinen Unterhalt? Mutter will keinen, Jugendamt will auch nichts, oder was ist der Hintergrund?
Oder handelt es sich um eine Ex-Ehefrau, die Unterhalt haben möchte aber keinen bekommt?
Nein-nein, ich habe immer brav den Unterhalt gezahlt, fast 4 Jahre, nur ab dem 01.01.2021 bin ich ALG1 Empfänger. Mit diesem Geld kann ich nur 1/3 vom Unterhaltsvorschuss zahlen.
Bis jetzt keine Unterhaltsschulden gehabt, ich vermute, jetzt in ALG1 sammeln sich die Schulden auf.
Der Begriff Unterhaltsschuldner kommt aus irgendeinem Internetartikel, man könnte mich auch als Unterhaltsverpflichteter bezeichnen.
Ich habe die EX informiert, das ich ab dem 01.01.21 arbeitslos bin, damit sie es beim JA meldet und UHV beantragt.
(11-01-2021, 16:33)Arminius schrieb:(11-01-2021, 16:19)Splash schrieb: Ich habe eine Frage, darf ich als Unterhaltsschuldner eine Berufsausbildung, Umschulung (als erste Berufsausbildung) etc. machen?
Als ERSTE Berufsausbildung darfst Du eine Umschulung gerne machen...sonst bist du nicht Leistungsfähig !
Danke für die Antwort.
Sammeln sich die Schulden in der Zeit der Umschulung (Ausbildung) auf?
Gibt es gesetzliche Grundlage, für die Argumentation mit dem JA, dass ich als Unterhaltsverpflichteter ein Recht auf Bildung habe??
Ich habe mir auch vorgestellt, eine Berufsausbildung zu machen, da in den Coronazeiten sehr viele arbeitslos sind und die Arbeitsagentur nicht unbedingt jedem eine Umschulung bewilligt. Ich bin aber nicht gerade jung, leicht über 40 J. ?