11-01-2021, 18:42
(11-01-2021, 16:45)Splash schrieb: Sammeln sich die Schulden in der Zeit der Umschulung (Ausbildung) auf?
Gibt es gesetzliche Grundlage, für die Argumentation mit dem JA, dass ich als Unterhaltsverpflichteter ein Recht auf Bildung habe??
Ich habe mir auch vorgestellt, eine Berufsausbildung zu machen, da in den Coronazeiten sehr viele arbeitslos sind und die Arbeitsagentur nicht unbedingt jedem eine Umschulung bewilligt. Ich bin aber nicht gerade jung, leicht über 40 J. ?
Nein wenn Du keinen Titel hast laufen KEINE Schulden auf...Du bist nicht Leistungsfähig und möchtest selbstverständlich diese Situation abändern und machst deswegen die Umschulung !
Du hast kein Recht auf Bildung sondern auf eine Erst Ausbildung...und wenn Du 50 wärst spielt keine Rolle.
Aber daran denke NUR eine Erstausbildung = Studium ODER Berufsausbildung....Hast Du eine Ausbildung sieht die Welt schon anders aus...